Wahlordnung
Aufgrund rechtlicher Änderungen im Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) wurde folgende Wahlordnung beschlossen:
Wahlordnung für die Klassenelternsprecher und den Elternbeirat
an der Grundschule Heinersreuth
Der Elternbeirat der Grundschule Heinersreuth erlässt gemäß Art. 68 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) im Einvernehmen mit der Schulleiterin/dem Schulleiter folgende
Wahlordnung für die Wahl zum Klassenelternsprecher
und zum Elternbeirat
- WahlO EB –